FAAS - Föderation Amerikaner Autoclubs Schweiz

Abschleppen ohne Kennzeichen

 

Immer wieder trifft es einen Oldtimer ... er will einfach nicht mehr selber laufen ... Abschleppen ohne Kennzeichen ist erlaubt ... sofern es keine Ruine ist ...
 
 
Hier die Regeln dazu:
 
Vor und beim Abschleppen sind einige Punkte zu beachten. Als Erstes sollte abgeklärt sein, ob das Auto von Hand geschaltet, ein Automatikgetriebe oder Hybridantrieb / E-Antrieb hat. In der Bedienungsanleitung dieser Fahrzeuge findet man die wichtigen Angaben über Geschwindigkeiten beim Abschleppen, Abschleppdistanzen oder andere zu beachtende Bedingungen.
 
Im Allgemeinen gelten folgende Regeln beim Abschleppen
  • Ein abgeschlepptes Fahrzeug muss nicht immatrikuliert, aber verkehrssicher sein.
  • Bei schlechten Sichtverhältnissen wegen Regen, Schneetreiben, Dunkelheit oder Nebel usw. muss das Licht eingeschaltet werden.
  • Vor der Wegfahrt muss am Heck des geschleppten Fahrzeuges ein Pannendreieck gut sichtbar angebracht werden.
  • Zündschlüssel auf Zündung stellen. Sonst blockiert das Lenkradschloss. Bei elektronischen, kontaktlosen Startvorrichtungen Bedienungsanleitung konsultieren.
    Wenn möglich zur Unterstützung der Servobremse und -lenkung Motor laufen lassen.
  • Nur auf Autobahnen und Autostrassen zusätzlich den Warnblinker einschalten. Auf übrigen Strassen ist der Blinker für die Richtungsanzeige zu verwenden.
  • Die maximal erlaubte Abschleppgeschwindigkeit ist 40 km/h. Gilt auch auf Autobahnen und Autostrassen.
  • Auf der Autobahn auf der Fahrspur fahren. Der Pannenstreifen darf nur zur Beschleunigung benutzt werden oder wenn die Ausfahrt in Sichtweite ist.
  • Auf Autobahnen oder Autostrassen ist Abschleppen höchstens bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Sonst gibt es keine Vorschriften bezüglich Abschleppdistanz.
  • Bei starkem Verkehr besser die Pannenhilfe anfordern. Ist zur eigenen Sicherheit und die des Fahrzeuges zu empfehlen.
  • Abschleppseile (maximal 8 Meter) und Abschleppstangen (maximal 5 Meter) dürfen verwendet werden. Abschleppketten sind nicht erlaubt, bei Motorrädern sind auch Drahtseile verboten.
  • Das Zugfahrzeug muss genuegend gross sein um das Pannenfahrzeug abzuschleppen. Im Strassenverkehrsgestz heisst es in Artikel 30 dazu: Zum Ziehen von Anhängern und zum Abschleppen von Fahrzeugen dürfen Motorfahrzeuge nur verwendet werden, wenn Zugkraft und
    Bremsen ausreichen und die Anhängevorrichtung (Abschlepphaken) betriebssicher ist.
  • Wenn das Pannenfahrzeug defekte Bremsen hat oder nicht gelenkt werden kann, muss eine Abschleppstange oder ein Abschlepprolli verwendet werden. Besser ist in dem Fall die Pannenhilfe zu rufen.
  • Vor Lichtsignalen, Verzweigungen und Einfahrten in den Kreisverkehr besonders vorsichtig fahren und der Länge des Zuges angepasst fahren. Denkt daran dass der Lenker im abgeschleppten Fahrzeug etwas Zeit braucht bis er richtig reagieren kann.

 

Getriebearten oder Fahrzeugtypen

  • Handgeschaltete Fahrzeuge koennen ohne Einschränkungen im Leerlauf abgeschleppt werden wenn die Lenkung und die Bremsen betriebsbereit sind.
  • Fahrzeuge mit Automatik Getriebe dürfen nur über eine kurze Distanz (Faustregel sagt bis zu 50km) abgeschleppt werden. Schaltung auf Neutral stellen. Genaues steht im Handbch. Ansonsten kann es zu Schäden am Fahrzeg kommen.
  • Fahrzeuge mit Hybrid- oder Elektro-Antrieb dürfen im Normalfall nicht abgeschleppt werden. Ausnahme ist wenn das Fahrzeug über eine Leerlauffunktion verfügt. Ansonsten gilt dass sich beim Abschleppen auf der Straße der Motor einschalten kann, was erhebliche Schäden verursachen kann. 

 

Das Strassenverkehrsgesetz gibt dazu genaue Auskunft.


Diese Informationen wurden von der FAAS.ch , Foederation Amerikaner Autoclubs Schweiz zusammengestellt.

 

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