Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag
Diese wichtige Änderung gilt ab dem 1.1.2014 im Strassenverkehrsgesetz ist Teil des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes «Via Sicura».
Motorwagen (z.B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer gegen das Gebot verstösst, tagsüber mit Licht zu fahren, wird mit einer Busse ab 40.- Franken bestraft. Ausführliche Bussenliste.
Oldtimer die vor 1970 eingelöst wurden müssen am Tag kein Licht machen beim Fahren.
Für Oldtimer gilt weiterhin eine Beleuchtungspflicht vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen und fahren im Tunnel.
Wichtig bei der Montage
Anbau von Tagfahrlichtern beim Auto: 2 Stück an der Vorderseite des Fahrzeugs
Seitlicher Abstand vom Fahrzeugrand: Vorschrift aufgehoben
Zwischenraum:
- bei einer Fahrzeugbreite von nicht mehr als 1,30m min. 40cm
- bei einer Fahrzeugbreite von mehr als 1,30m min. 60cm
Anbringungshöhe (Abstand vom Boden):
- unterer Rand der Leuchtfläche min. 0,25m
- oberer Rand der Leuchtfläche max. 1,50m
Abstand zu den Richtungsblinkern: grösser als 4cm*
*Ist der Abstand kleiner, muss bei Aktivierung des Blinkers das angrenzende Tagfahrlicht erlöschen oder dimmen.

Beachtet auch die geänderten Vorschriften zur Anbringung der Tagfahrlichter (aktualisiert am 17.01.2022) auf der Webseite der ASTRA oder direkt als PDF zum downloaden falls das ASTRA wieder den Link ändert.
Diese Informationen wurden von der FAAS.ch , Foederation Amerikaner Autoclubs Schweiz zusammengestellt.