FAAS - Föderation Amerikaner Autoclubs Schweiz

Veteranenstatus

 

Der Veteraneneintrag oder Code 180 gehört zu den grössten Errungenschaften der Oldtimerszene. Historisch wertvolle Fahrzeuge müssen nur noch alle sechs Jahre zur Kontrolle, Lastwagen sind von der LSVA befreit. Nun kommen die ersten Fahrzeuge mit Veteraneneintrag zur Nachkontrolle – und die Besitzer verstehen die Welt nicht mehr. Plötzlich wird ihnen der Veteraneneintrag für ihr Fahrzeug aberkannt.

Damit Sie den Prüfern nicht hilflos ausgeliefert sind stellen wir hier die Weisung an die Strassenverkehrsämter als PDF zur Verfügung. Ladet dies herunter und richtet Euch danach. So gibt es weniger Probleme.

Weisung vom 3. November 2008

Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
  • die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer beschränken);
  • die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;
  • sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen;
  • sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.

    Anhänger werden nur als Veteranenfahrzeuge zugelassen, wenn sie mit dem Zugfahrzeug mit Veteranenstatus in einer besonderen Verbindung stehen (z. B. Jeep-Anhänger) oder aus anderen Gründen besonders erhaltenswert sind (z. B. historische Wohnwagen). Das Zugfahrzeug ist im Fahrzeugausweis einzutragen.


Für die Beurteilung der Anforderungen betr. ursprünglichen Ausführung sowie Zustand können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA ID-Card verlangt werden.


Diese Informationen wurden von der FAAS.ch , Foederation Amerikaner Autoclubs Schweiz zusammengestellt.

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